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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Das große Löschen?

Das NetzDG soll Online-Netzwerke wie Facebook zwingen, strafbare Inhalte schneller zu entfernen – doch es ist umstritten. Kritiker sprechen von Zensur, weil die Portale aus Angst vor Bußgeldern zu viel löschen könnten. Die Höchststrafe: 50 Millionen Euro.

Von Bernd Wolf, ARD-Rechtsredaktion (Tagesschau.de – Germany)

Seit Neujahr, null Uhr, steht es online: das “Formular zur Anzeige an das Bundesamt für Justiz”. Anzeige erstatten kann jeder Internet-Nutzer, der in einem großen Online-Netzwerk wie Facebook, Youtube oder Twitter einen rechtswidrigen Inhalt entdeckt hat. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Nutzer vorher erfolglos bei dem Internetportal selbst beschwert hat. Das heißt, der Nutzer muss vorher von Facebook verlangt haben, dass ein Post oder ein Foto gelöscht wird, und dies ist nicht passiert.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, macht den Online-Netzwerken zwingende Vorgaben, wie sie mit Anzeigen von Nutzern umzugehen haben: Schnell und einfach muss man melden können und das Netzwerk muss die Beschwerde unverzüglich zur Kenntnis nehmen. Ist der gerügte Inhalt offensichtlich rechtswidrig, etwa eine Volksverhetzung, dann muss er innerhalb 24 Stunden entfernt oder gesperrt werden.

Liegt die Sache schwieriger – also ist nicht eindeutig, ob es noch eine zulässige Meinungsäußerung oder schon eine Beleidigung ist -, hat der Betreiber sieben Tage Zeit, über eine Löschung zu entscheiden. Löscht er nicht, gibt es die Anzeige beim Bundesjustizamt. Das löscht dann aber nicht eigenhändig, sondern prüft, ob das Nicht-Löschen einen Verstoß gegen das NetzDG darstellt. Wenn ja, leitet das Bonner Amt ein Bußgeldverfahren ein. Die Höchststrafe: 50 Millionen Euro – aber nicht bei Einzelfällen, sondern erst bei systematischen Verstößen. Damit die Bußgeldbescheide nicht auf dem Weg nach Kalifornien versanden, müssen die Internetgiganten rechtswirksame Ansprechpartner in Deutschland benennen.

Gibt der Staat hoheitliche Aufgaben ab?

Das NetzDG ist umstritten. Die einen sprechen von Zensur, weil Facebook und Co. aus Angst vor Bußgeldern zu viel löschen könnten. Die anderen beklagen, dass die Online-Portale bei den Prüfungen hoheitliche Aufgaben übernähmen, die Sache des Staates seien.

Die Bundesregierung, die das Gesetz im Sommer beschlossen hat, erklärt: Maßstab für das Löschen sei das deutsche Recht. Die Prüfer beim Beschwerdemanagement von Facebook oder Google, dem auch Youtube gehört, müssten die Inhalte nur mit dem deutschen Recht abgleichen. Liege eine Straftat vor, ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft, wie schon bisher. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz solle nur das Recht im Internet durchsetzen und eine saubere Kommunikationskultur ohne Hass und Gewalt sichern.

Info: http://www.tagesschau.de/inland/netzdg-101.html